Die Europäische Kommission veröffentlichte 1993 die
europäische Richtlinie 93/42/EWG – besser bekannt als
Medizinproduktegesetz (MPG). EU - und EFTA Staaten wurden bis
Juni 1998 verpflichtet, das MPG durch nationale Gesetze einzuführen
und alle bisherigen Gesetze zu diesem Sachverhalt zu widerrufen.
Das MPG fordert Eigenschaften und Funktionen von Medizinprodukten,
ohne genaue Einzelheiten zu bestimmten Produkten festzulegen,
da dies eine kontinuierliche Überarbeitung des Gesetzes erforderlich
machen würde. Die Inhalte des MPG beziehen sich deshalb auf
die „grundlegendsten Anforderungen“ an ein Medizinprodukt.
Diese Anforderungen legen Eigenschaften
fest, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit des Patienten
und des Behandlungsteams durch den Einsatz dieses Medizinproduktes
nicht gefährdet, sondern erhöht wird. OP-Schutzbekleidung
und OP-Abdeckungen sind als Medizinprodukte der niedrigsten Risikoklasse
zugeordnet.