Seit Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes
im Juni 1998 sind OP-Abdeckungen und OP-Schutzbekleidungen als
Medizinprodukte der Klasse I klassifiziert. Sie müssen zum
Nachweis, dass sie die grundlegensten Anforderungen des Gesetzes
erfüllen, mit dem CE-Zeichen versehen werden. Für den
Fall, dass ein z. B. an einem Abdecktuch angebrachtes Etikett
zu Anwendungsproblemen im OP führen könnte, ist die
Kennzeichnung auf Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein
und / oder Rechnung ausreichend. Der für diese CE-Konformitätserklärung
notwendige Zertifizierungsprozeß ist vom Hersteller vor
Markteintritt vorzunehmen.